• Wählen Sie den Standort und Termin an dem Sie trödeln möchten.
• Überlegen Sie wieviel Meter Sie zur Ausstellung Ihrer Trödelware brauchen.
• Wenn Sie einen PKW am Standplatz mit stellen möchten, ist dieses ab 4 Meter Standfläche möglich.
• Einen PKW und Anhänger am Standplatz, ist ab 6 Meter Standfläche möglich.
• Wir bieten Ihnen Standflächen aber auch schon ab 2 Meter an. Allerdings ohne PKW und/oder Anhänger.
• Buchen Sie Ihren Standplatz am besten direkt online [Online buchen!]
Am besten buchen Sie Ihren Standplatz direkt online. Mit Ihrer gedruckten Standkarte können Sie dann direkt zum Markt Ihrer Wahl fahren und haben einen fest gebuchten Standplatz. Alternativ können Sie unsere Märkte direkt am Markttag morgens anfahren und Ihren Standplatz vor Ort zahlen.. Eine Standplatzgarantie haben Sie in diesem Fall aber nicht.
Generell gilt auf unseren Märkten die Marktordnung [zur Marktordnung].
Auf unseren Trödelmärkten darf jeder mitmachen. Bitte beachten Sie, dass auf den Spezialmärkten immer nur eine gewisse Art von Waren zugelassen ist.
Lebensmittel jeglicher Art sind nur in Absprache mit dem Veranstalter zulässig. Bitte beachten Sie hierfür die Inhalte aus dem Punkt "Sonderstände + Gastronomie".
Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Die Höhe des Standgeldes richtet sich nach dem jeweiligen Marktstandort, dem Termin und nach der Art Ihrer Ware, sowie nach der Standgröße. Einen Überblick über die jeweiligen Standpreise an den jeweiligen Standorten finden Sie im Punkt Standorte.
Verboten sind der Verkauf von:
Artikel mit NS-Symbolen (auch überklebt) sowie alle laut Waffengesetz verbotenen Schuss, Hieb- und Stichwaffen, Softairwaffen und Kriegsspielzeuge sowie Printmedien, die Gewalt Krieg oder den Nationalsozialismus verherrlichen und/oder fördern. Der Verkauf von Pornographie in Schrift, Bild, Film und Ton, sowie Raubkopien jeglicher Art und lebendigen Tieren sind ebenfalls untersagt. Im Bundesland Bremen ist zusätzlich auch der Verkauf von Waschmaschinen, Kühlschränke und Autoreifen untersagt.
Lebensmittel und Sonderstände sind nur in Absprache mit dem Veranstalter zulässig,
Lebensmittel gelten auf unseren Märkten als Gastro + Sonderstände. Diese dürfen nur in Absprache mit dem Veranstalter verkauft werden.
weitere Infos finden Sie unter [Sonderstände + Gastronomie]
An Sonn- und Feiertagen sind die meisten Trödelmärkte als Jahrmärkte von der jeweiligen Stadt/Gemeinde festgesetzt. Das heißt; Jeder kann mitmachen! Privatanbieter mit ihrer gebrauchten Ware aber auch Gewerbetreibende mit Neuwaren sind zugelassen.
weitere Infos finden Sie unter [Trödelmärkte]
Auf Spezialmärkten darf immer nur eine gewisse Art von Ware verkauft werden. Zu dieser Art von Märkten gehören z.B. Antik- u. Sammler-Märkte, Second-Hand-Fashion-Märkte, und mehr ...
weitere Infos finden Sie unter [Spezialmärkte]